Versicherung

Der Versicherungsschutz beim DAV

Als DAV-Mitglied sind Sie über Ihren Mitgliedsbeitrag in Bergnot, bei Unfällen oder akuter Erkrankung während eines Bergaufenthaltes versichert. Der Alpine Sicherheitsservice bietet Ihnen dabei folgenden ASS-Grundschutz:

  1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis 25.000,– € je Person und Ereignis im Inland und im europäischen Ausland.
  2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus) im europäischen Ausland sowie Verlegungs- und Überführungskosten.
  3. Für Ihre Hilfe ist immer jemand erreichbar: 24-Stunden Notrufzentrale im Inland und im europäischen Ausland. Rufnummer: +49(0)89/62424-393.
  4. Sporthaftpflichtversicherung weltweit.

Sie können für eine individuelle Prämie von 8,– € einen erweiterten ASS abschließen. Dieser beinhaltet die Leistungen des Grundschutzes 1. – 3., jedoch mit weltweiter Gültigkeit. Außerdem besteht damit eine weltweite Auslandsreise-Krankenversicherung sowie eine Invaliditätsentschädigung bis 20.000,– € nach Unfall (ab Invaliditätsgrad 20 %).

Die Elvia bietet Ihnen darüber hinaus eine DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz. Dieser enthält eine Reise- gepäck-Versicherung einschließlich Skibruch, eine Unfall-Versicherung für Tod und Invalidität, Bergungskosten bis 25.000,– €, Auslandsreise-Krankenversicherung und Notrufversicherung (auch außerhalb von Berg und Piste) sowie eine Rechtsschutzversicherung. Für dieses Versicherungspaket beträgt die Jahresprämie 39,– € (für einen Superschutz mit höheren Deckungssummen 49,– €); für Jugendliche bis 18 Jahre beträgt die Prämie 23,– bzw. 30,– €. Der erweiterte ASS ist hier enthalten. Abschlussformulare für die erweiterte Versicherung sind bei der Sektion erhältlich; sie können auch direkt bei der Elvia Reiseversicherung, Abt. DAV Ludmillastr. 26, 81543 München (per Fax: 089/624 24-244 oder per e-mail: service@elvia.de) angefordert werden.

Seit dem Jahr 2005 besteht auch eine Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung bei der Benutzung von privaten Kraftfahrzeugen für Sektionsfahrten in Europa. Versichert sind dabei alle Mitarbeiter, Funktionäre und Mitglieder, die im Auftrag der Sektion Fahrten mit ihrem Privat-Pkw durchführen. Auch ein möglicher Rabattverlust ist dadurch erfasst. Nicht versichert sind Fahrten, die einen rein privaten Charakter aufweisen. Eine Abklärung vor Fahrtantritt ist dabei sinnvoll.

Letzte Änderung: 24.02.2008 

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